Überbetriebliche Kurse
Allgemeine Informationen
Die überbetrieblichen Kurse (üK) sind für alle Lernenden obligatorisch. Die Lernenden und die Lehrbetriebe erhalten vom Kurssekretariat zu Beginn des Semesters das Kursprogramm der überbetrieblichen Kurse.
Jeder üK wird mit einer Leistungsbeurteilung abgeschlossen. Die Noten fliessen ins Qualifikationsverfahren ein und werden mit dem Kompetenznachweis (Notenblatt) eröffnet.